Sachstand Sycamore Sockelmaschine aus Landsberg.

Wir haben uns mehrfach an das BMVg gewandt um unseren Anspruch auf die Maschine als Ausstellungsstück im Museum der Traditionsgemeinschaft Fliegerhorst Ahlhorn geltend zu machen. Alle Fakten und Belege wurden vom BMVg ignoriert und mit nichtssagenden Antworten abschlägig beantwortet. Hier unser Letzter Brief und die Antwort des BMVg.

 


Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Brauksiepe,

wir danken dafür, dass Sie die Bitte von Herrn Dr. jur. Kurt Kreizberg, angesichts bestehender Unklarheiten über konkrete Eigentumsverhältnisse  zwischen der TGFA und der Bundeswehr zu vermitteln, angenommen haben. 

Mit der Antwort und der Begründung der Rechtsabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung im Schreiben vom 12.12.2017 sind wir nicht zufrieden und sind unverändert der Auffassung, dass die Entscheidung nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht.

Die TGFA möchte deshalb hier noch einmal den Ablauf und das Geschehen um den Hubschrauber detailliert darstellen.

Sachlage 1969/70

Die Hubschrauber Bristol 171 Sycamore (insgesamt noch 37) wurden bereits 1969/70 von der Bundeswehr ausgesondert und bei der damaligen Betreuungsfirma Luther – Werke GmbH auf dem Flugplatz Braunschweig – Waggum abgestellt.

Von dort wurden im Jahr 1970 insgesamt 18 Hubschrauber von privaten Interessenten  in der Absicht gekauft, einige davon wieder flugklar zu machen.

Zu den verkauften Hubschraubern gehörte auch die Werk – Nr. 13481, ehemaliges militärisches Kennzeichen 78+23.

Dieser Hubschrauber wurde am 23.12.1970 (mit insgesamt 14 weiteren Hubschrauber) an den Ersten Deutschen Helikopter – Club nach 4006 Erkrath – Unterbach verkauft und abgeholt (siehe Übernahme – Bescheinigung).

Bereits durch diese frühen Transaktionen (Kaufvertrag nach § 433 BGB) hat die Bundeswehr/Bundesluftwaffe ihr bis dahin noch bestehendes Eigentum an dem betreffenden Fluggerät wissentlich und gezielt aufgegeben.

Nach Rücksprachen zwischen dem Kommodore Hubschraubertransportgeschwader (HTG) 64 (Oberst Rudolf Meyer), dem Luftrettungsdienst (so hieß der Erste Deutsche Helikopter – Club jetzt) (Dr. Horst Panndorf) und dem damaligen Oberfähnrich Dieter Hasebrink wurde beschlossen, dass, wenn eine Sycamore verfügbar wäre, diese auf dem Fliegerhorst Ahlhorn aufgestellt werden könnte.

Schenkung nach § 516 BGB im Jahr 1974

Nach diesen vorbereitenden Gesprächen schenkte der Luftrettungsdienst daraufhin dem Oberfähnrich Dieter Hasebrink, der somit Eigentümer wurde, die Sycamore, Werk – Nr. 13481. Der Hubschrauber wurde am 19.03.1974 nach Ahlhorn gebracht (siehe Übergabe -  Protokoll) und auf dem Fliegerhorst aufgestellt.

Außer dem Übergabe – Protokoll wurde kein Schriftwechsel durchgeführt.

Die zum Hubschrauber gehörende Lebenslauf  Akte wurde auch von Oberfähnrich Dieter Hasebrink übernommen. Sie befindet sich auch heute noch in seinem Besitz.

Ausdrücklich zu betonen ist, dass der damalige Oberfähnrich Dieter Hasebrink die Maschine nicht in seiner dienstlichen Funktion, sondern als Privatperson geschenkt bekam. Mithin ist eine Rückgewinnung früheren Bundeswehreigentums wiederum durch die Bundeswehr ausgeschlossen.

Herr Hasebrink wurde, ohne dass die Bundeswehr noch irgendetwas damit zu tun gehabt hätte, alleiniger Eigentümer der Maschine.

Verbleib des Hubschraubers bis 1993

Der Hubschrauber stand bis 1993 auf dem Fliegerhorst Ahlhorn.

Dann wurde bekannt, dass das HTG 64 aufgelöst werden sollte.

Deshalb wurde nach Rücksprache zwischen dem damaligen Kommodore HTG 64 (Oberst Hans–Otto Elger) und dem zwischenzeitlich zum Hauptmann beförderten Dieter Hasebrink beschlossen, den, im Eigentum von Dieter Hasebrink stehenden Hubschrauber, zum Lufttransportgeschwader (LTG) 61 auf dem Fliegerhorst Landsberg zu verbringen, um ihn dort als persönliche Leihgabe bei der noch vorhandenen Hubschrauberstaffel aufzustellen.

Auch von diesem Transfer gibt es keinen Schriftverkehr.

Eines solchen Schriftverkehr bedurfte es auch nicht, zumal nach dem Verständnis aller damals Beteiligten klar war, dass die Maschine nur geliehen war zu Ausstellungszwecken. Die Leihe ist, anders als ein Immobilien-Transfer, nicht schriftformbedürftig, um rechtswirksam zu sein. Am Eigentum ändert dies nichts. 

Lage ab 2016

Bereits 2016 wurde bekannt, dass das LTG 61 zum Ende des Jahres 2017 außer Dienst gestellt werden sollte.

Die neu gegründete Traditionsgemeinschaft Fliegerhorst Ahlhorn e.V. beschloss deshalb unter Mitwirkung des Eigentümers und nunmaligen Vorstandsmitgliedes Dieter Hasebrink, dessen Sycamore wieder nach Ahlhorn zu holen und das aus zwei Gründen: zum Einen, um den Hubschrauber vor einer eventuellen Verschrottung zu retten und zum Anderen, ihn bei dem neu einzurichtenden „Museum Fliegerhorst Ahlhorn“ aufzustellen.

Verschiedene Schreiben an das LTG 61 mit der Bitte, die Sycamore abholen zu können, wurden zurückgewiesen. Als Begründung wurde immer wieder aufgeführt: der Hubschrauber sei Eigentum der Bundeswehr und würde an die Militärgeschichtliche Sammlung beim LTG 62 nach Wunstorf abgegeben.

Die TGFA kommt in Konsequenz der o.a. Darstellung zu folgender Bewertung:

  1. Mit dem Verkauf des bereits Anfang 1970 ausgesonderten Hubschraubers an einprivates Unternehmen ändern sich die Eigentumsverhältnisse. Eigentümer war zunächst ein ziviles Unternehmen.
  2. Als Grundlage für eine Prüfung können deshalb schon nicht mehr die „Bestimmungen zur Verwertung und Abgabe von ausgesondertem Material der Bundeswehr“ angewendet werden.
  3. Die Tatsache, dass der Hubschrauber von 1974 bis 1993 und von 1993 bis heute im Rahmen einer Leihgabe auf Bundeswehrgelände abgestellt war und ist, berechtigt die Bundeswehr nicht, die Sycamore jetzt erneut als ihr Eigentum zu betrachten nachdem dieses Eigentum bereits vor fast 5 Jahrzehnten durch Verkauf unterging. Daran ändert auch nichts der ohne Rechtsgrund angemeldete Eigenbedarf durch die Luftwaffe.
  4. Wenn die Bundeswehr nach wie vor behauptet, Eigentümerin zu sein, muss sie auch durch Schriftstücke und/oder Dokumente dieses Nachweisen können.
  5. Wie die Prüfung und Bewertung des vorgelegten Sachverhaltes durch die Rechtsabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung erfolgt ist, kann durch die TGFA in Bezug auf den Besitz- oder Herausgabeanspruch an Hauptmann a.D. Dieter Hasebrink nicht nachvollzogen werden.

 

Schlussbetrachtung.

Die Militärgeschichtliche Sammlung des LTG 62 in Wunstorf ist der TGFA sehr gut bekannt und wir wollen deren Wunsch, eine Sycamore im Wege der Dauerleihgabe zu besitzen, auch unterstützen.

Wir könnten bei der Beschaffung einer anderen Sycamore, die im Besitz der „Flying Bulls GmbH“ in Salzburg ist, behilflich sein.

Nach unserer Rücksprache mit den „Flying Bulls“ sind diese bereit, den Hubschrauber für ein Museum als Dauerleihgabe abzugeben, so wie Herr Dieter Hasebrink seine Maschine einst nach Landsberg verliehen hat.

Durch diese Maßnahme wäre es beiden Museen möglich, je eine Sycamore auszustellen.

Wir möchten aber auf jeden Fall, dass die „Landsberger“ Sycamore wieder nach Ahlhorn zu ihrem Eigentümer  Dieter Hasebrink kommt.

Die TGFA bittet deshalb darum, nach der erneuten Darlegung der Fakten, dass das Eigentumsverhältnis in der beschriebenen Weise ordnungsgemäß abgewickelt wird.  

Mit freundlichen Grüßen

Peter Pasternak         Dieter Hasebrink

1. Vorsitzender          2. Vorsitzender


Antwortschreiben

Antwoprtschreiben BMVg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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