Hubschrauberweiter
Bristol 171 Sycamore
Werk – Nr. 13481, ehemaliges Kennzeichen 78+23

Offener Brief
an alle, die mit dem Vorgang „Sycamore“ auf dem Fliegerhorst Landsberg befasst waren.

 

Die Rechtsabteilung des BMVg hat in zwei Schreiben entschieden, dass der o.a. Hubschrauber Eigentum der Bundeswehr war, ist und bleibt (s.weitere Dokumente).
Damit ist auch entschieden, dass der Hubschrauber im „Museum Lufttransport Wunstorf e.V.“ aufgestellt werden soll.


Obwohl die Traditionsgemeinschaft Fliegerhorst Ahlhorn e.V. (TGFA) in einer ausführlichen Darstellung die Fakten zu diesem Hubschrauber aufgezeigt hat (s.weitere Dokumente), hat die Rechtsabteilung des BMVg anders entschieden.


Nur eine „Übernahme-Bescheinigung“ von einer militärischen Dienststelle (hier: Luther Werke GmbH in Braunschweig – Waggum; Betreuungsfirma für die Sycamore) an einen zivilen Halter (hier: Erster Deutscher Helikopter-Club in Erkrath - Unterbach) und danach noch ein „Übergabe – Protokoll“ wird bei der Rechtsabteilung offensichtlich nicht als Beweis für geänderte Eigentumsverhältnisse angesehen.


Seltsam ist nur, dass der Hubschrauber zwischenzeitlich von Dezember 1970 bis März 1974 bei eben diesem Helikopter-Club abgestellt war. Das der Hubschrauber dann von 1974 bis heute auf militärischem Gelände gestanden hat, reicht offensichtlich, um ihn wieder als Bundeswehreigentum zu betrachten.


Auch der Besitz der Lebenslauf – Akte des Hubschraubers bedeutet nicht automatisch, dass die TGFA auch Eigentümer des Hubschraubers ist (nach neuem EU – Recht). Es ist offensichtlich, dass diese Sycamore nach der Abgabe von den Luther – Werken in zivilem Besitz war, nämlich Eigentum des Ersten Deutschen Helikopter – Club.


Die Bundeswehr ist eine Behörde und so arbeitet sie auch. Die Übernahme eines Gegenstandes in das Eigentum der Bundeswehr ist ein Verwaltungsakt.
Wenn die Entscheidung der Rechtsabteilung des BMVg rechtlich richtig sein soll, müsste das BMVg im Grunde doch in der Lage sein, darüber Belege vorzulegen.   
Ein Schriftstück oder eine Erklärung von Seiten der Bundeswehr welches beweist, dass sie „Eigentümer“ der Sycamore ist, wurde der TGFA leider nicht vorgelegt. Ebenso ist eine Rechtsbehelfsbelehrung der Entscheidung des BMVg nicht beigefügt worden.


Eine Anfrage beim Militärarchiv in Freiburg nach einem Papier, aus dem die Abgabe der Sycamore an eine zivile Stelle dokumentiert ist, blieb leider ohne Erfolg.
Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass es ungemein schwierig ist, eine für die TGFA zumindest vermeintlich klare Rechtslage, auch erfolgreich durchzusetzen.

Auf Grund dieser Rechtsauslegung hofft die TGFA nun, dass sie nicht befürchten muss, dass auch der von „The Flying Bulls GmbH“ als Dauerleihgabe erworbene Hubschrauber (Werk - Nr. 13486, ehemaliges Kennzeichen 78+28) als Eigentum der Bundeswehr betrachtet wird und möglicherweise demnächst auch „vereinnahmt“ wird.

Die TGFA kann bei dieser Rechtslage allen zivilen Sycamore Besitzern nur „die Daumen drücken“, dass sie ihre Sycamore behalten können.

Peter Pasternak            Dieter Hasebrink

1. Vorsitzender            2. Vorsitzender

 

weiterweiter

 

 

zurück Nachdem unsere erste Anfrage negativ beantwortet wurde habe wir die Sachlage nochmals detailliert dargestelltweiter

 


Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Brauksiepe,

wir danken dafür, dass Sie die Bitte von Herrn Dr. jur. Kurt Kreizberg, angesichts bestehender Unklarheiten über konkrete Eigentumsverhältnisse  zwischen der TGFA und der Bundeswehr zu vermitteln, angenommen haben. 

Mit der Antwort und der Begründung der Rechtsabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung im Schreiben vom 12.12.2017 sind wir nicht zufrieden und sind unverändert der Auffassung, dass die Entscheidung nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht.

Die TGFA möchte deshalb hier noch einmal den Ablauf und das Geschehen um den Hubschrauber detailliert darstellen.

Sachlage 1969/70

Die Hubschrauber Bristol 171 Sycamore (insgesamt noch 37) wurden bereits 1969/70 von der Bundeswehr ausgesondert und bei der damaligen Betreuungsfirma Luther – Werke GmbH auf dem Flugplatz Braunschweig – Waggum abgestellt.

Von dort wurden im Jahr 1970 insgesamt 18 Hubschrauber von privaten Interessenten  in der Absicht gekauft, einige davon wieder flugklar zu machen.

Zu den verkauften Hubschraubern gehörte auch die Werk – Nr. 13481, ehemaliges militärisches Kennzeichen 78+23.

Dieser Hubschrauber wurde am 23.12.1970 (mit insgesamt 14 weiteren Hubschrauber) an den Ersten Deutschen Helikopter – Club nach 4006 Erkrath – Unterbach verkauft und abgeholt (siehe Übernahme – Bescheinigung).

Bereits durch diese frühen Transaktionen (Kaufvertrag nach § 433 BGB) hat die Bundeswehr/Bundesluftwaffe ihr bis dahin noch bestehendes Eigentum an dem betreffenden Fluggerät wissentlich und gezielt aufgegeben.

Nach Rücksprachen zwischen dem Kommodore Hubschraubertransportgeschwader (HTG) 64 (Oberst Rudolf Meyer), dem Luftrettungsdienst (so hieß der Erste Deutsche Helikopter – Club jetzt) (Dr. Horst Panndorf) und dem damaligen Oberfähnrich Dieter Hasebrink wurde beschlossen, dass, wenn eine Sycamore verfügbar wäre, diese auf dem Fliegerhorst Ahlhorn aufgestellt werden könnte.

Schenkung nach § 516 BGB im Jahr 1974

Nach diesen vorbereitenden Gesprächen schenkte der Luftrettungsdienst daraufhin dem Oberfähnrich Dieter Hasebrink, der somit Eigentümer wurde, die Sycamore, Werk – Nr. 13481. Der Hubschrauber wurde am 19.03.1974 nach Ahlhorn gebracht (siehe Übergabe -  Protokoll) und auf dem Fliegerhorst aufgestellt.

Außer dem Übergabe – Protokoll wurde kein Schriftwechsel durchgeführt.

Die zum Hubschrauber gehörende Lebenslauf  Akte wurde auch von Oberfähnrich Dieter Hasebrink übernommen. Sie befindet sich auch heute noch in seinem Besitz.

Ausdrücklich zu betonen ist, dass der damalige Oberfähnrich Dieter Hasebrink die Maschine nicht in seiner dienstlichen Funktion, sondern als Privatperson geschenkt bekam. Mithin ist eine Rückgewinnung früheren Bundeswehreigentums wiederum durch die Bundeswehr ausgeschlossen.

Herr Hasebrink wurde, ohne dass die Bundeswehr noch irgendetwas damit zu tun gehabt hätte, alleiniger Eigentümer der Maschine.

Verbleib des Hubschraubers bis 1993

Der Hubschrauber stand bis 1993 auf dem Fliegerhorst Ahlhorn.

Dann wurde bekannt, dass das HTG 64 aufgelöst werden sollte.

Deshalb wurde nach Rücksprache zwischen dem damaligen Kommodore HTG 64 (Oberst Hans–Otto Elger) und dem zwischenzeitlich zum Hauptmann beförderten Dieter Hasebrink beschlossen, den, im Eigentum von Dieter Hasebrink stehenden Hubschrauber, zum Lufttransportgeschwader (LTG) 61 auf dem Fliegerhorst Landsberg zu verbringen, um ihn dort als persönliche Leihgabe bei der noch vorhandenen Hubschrauberstaffel aufzustellen.

Auch von diesem Transfer gibt es keinen Schriftverkehr.

Eines solchen Schriftverkehr bedurfte es auch nicht, zumal nach dem Verständnis aller damals Beteiligten klar war, dass die Maschine nur geliehen war zu Ausstellungszwecken. Die Leihe ist, anders als ein Immobilien-Transfer, nicht schriftformbedürftig, um rechtswirksam zu sein. Am Eigentum ändert dies nichts. 

Lage ab 2016

Bereits 2016 wurde bekannt, dass das LTG 61 zum Ende des Jahres 2017 außer Dienst gestellt werden sollte.

Die neu gegründete Traditionsgemeinschaft Fliegerhorst Ahlhorn e.V. beschloss deshalb unter Mitwirkung des Eigentümers und nunmaligen Vorstandsmitgliedes Dieter Hasebrink, dessen Sycamore wieder nach Ahlhorn zu holen und das aus zwei Gründen: zum Einen, um den Hubschrauber vor einer eventuellen Verschrottung zu retten und zum Anderen, ihn bei dem neu einzurichtenden „Museum Fliegerhorst Ahlhorn“ aufzustellen.

Verschiedene Schreiben an das LTG 61 mit der Bitte, die Sycamore abholen zu können, wurden zurückgewiesen. Als Begründung wurde immer wieder aufgeführt: der Hubschrauber sei Eigentum der Bundeswehr und würde an die Militärgeschichtliche Sammlung beim LTG 62 nach Wunstorf abgegeben.

Die TGFA kommt in Konsequenz der o.a. Darstellung zu folgender Bewertung:

  1. Mit dem Verkauf des bereits Anfang 1970 ausgesonderten Hubschraubers an einprivates Unternehmen ändern sich die Eigentumsverhältnisse. Eigentümer war zunächst ein ziviles Unternehmen.
  2. Als Grundlage für eine Prüfung können deshalb schon nicht mehr die „Bestimmungen zur Verwertung und Abgabe von ausgesondertem Material der Bundeswehr“ angewendet werden.
  3. Die Tatsache, dass der Hubschrauber von 1974 bis 1993 und von 1993 bis heute im Rahmen einer Leihgabe auf Bundeswehrgelände abgestellt war und ist, berechtigt die Bundeswehr nicht, die Sycamore jetzt erneut als ihr Eigentum zu betrachten nachdem dieses Eigentum bereits vor fast 5 Jahrzehnten durch Verkauf unterging. Daran ändert auch nichts der ohne Rechtsgrund angemeldete Eigenbedarf durch die Luftwaffe.
  4. Wenn die Bundeswehr nach wie vor behauptet, Eigentümerin zu sein, muss sie auch durch Schriftstücke und/oder Dokumente dieses Nachweisen können.
  5. Wie die Prüfung und Bewertung des vorgelegten Sachverhaltes durch die Rechtsabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung erfolgt ist, kann durch die TGFA in Bezug auf den Besitz- oder Herausgabeanspruch an Hauptmann a.D. Dieter Hasebrink nicht nachvollzogen werden.

 

Schlussbetrachtung.

Die Militärgeschichtliche Sammlung des LTG 62 in Wunstorf ist der TGFA sehr gut bekannt und wir wollen deren Wunsch, eine Sycamore im Wege der Dauerleihgabe zu besitzen, auch unterstützen.

Wir könnten bei der Beschaffung einer anderen Sycamore, die im Besitz der „Flying Bulls GmbH“ in Salzburg ist, behilflich sein.

Nach unserer Rücksprache mit den „Flying Bulls“ sind diese bereit, den Hubschrauber für ein Museum als Dauerleihgabe abzugeben, so wie Herr Dieter Hasebrink seine Maschine einst nach Landsberg verliehen hat.

Durch diese Maßnahme wäre es beiden Museen möglich, je eine Sycamore auszustellen.

Wir möchten aber auf jeden Fall, dass die „Landsberger“ Sycamore wieder nach Ahlhorn zu ihrem Eigentümer  Dieter Hasebrink kommt.

Die TGFA bittet deshalb darum, nach der erneuten Darlegung der Fakten, dass das Eigentumsverhältnis in der beschriebenen Weise ordnungsgemäß abgewickelt wird.  

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Pasternak         Dieter Hasebrink

1. Vorsitzender          2. Vorsitzender

 

zurückweiter

zurück Dies ist die traurige Antwort! Irgendwie frustrierend wie ohne Grund und Faktendarlegung stereotyp, gebetsmühlenartig geantwortet wird. 

Antwort BMVg

BriefBMVg2

zurück

startseite

zurückDies ist die Antwort auf die Anfrage von Dr. jur. Kreizberg.weiter

Brief1vonBrauchK

Brief2vonBrauchK

zurückweiter

weiterzuruek Hier fängt die Geschichte um die Herausgabe der Sycamore, Sockelmaschine beim LTG 61 an.

 

Wir haben uns von Seiten der Traditionsgemeinschaft Fliegerhorst Ahlhorn e.V. an den Kommodore des LTG 61 gewandt und um Herausgabe der Sycamore als Exponat für unsere Ausstellung gebeten. Wir waren noch guten Glaubens, dass die Maschine unserem Mitglied Dieter Hasebrink gehört, der auch im Besitz der Lebenslaufakte ist. Leider mussten wir feststellen, dass "die Bundeswehr" sich nicht bereit zeigte die Sycamore herauszugeben.

In Anbetracht der Sachlage baten wir unser Mitglied Dr. jur. Kreizberg hier ein gutes Wort für uns einzulegen.

Es folgt unser Schreiben an Dr. jur. Kreizberg


Sehr geehrter Herr Dr. Kreizberg,

es war der 24. 11. 2014, ich kann mich noch genau daran erinnern, als ich Sie in unseren damaligen Museumräumen beim Gasthof „Altes Posthaus“ begrüßen konnte. Daraufhin wurden Sie auch Mitglied in der Traditionsgemeinschaft Fliegerhorst Ahlhorn e. V. was uns sehr gefreut hat.
Im Jahr 2016 mussten wir diese Räume verlassen auf Grund von Eigenbedarf des Vermieters. Heute arbeiten wir fieberhaft an der Neuaufstellung dieses Museums unter weit besseren Voraussetzungen als wir es seinerzeit hatten. Ein Gebäude im Eingangsbereich des ehem. Fliegerhorstes wird uns vom Eigentümer der Metropolpark Hansalinie GmbH auch mit entsprechendem Außengelände zur Verfügung gestellt.

Wir sind also bestrebt, auch größere Sachen, die mit dem Flugplatz oder dem Ort Ahlhorn in Verbindung stehen wieder hierher zurück zu bringen. So ist es uns gelungen einen Original SAR Hubschrauber Bell UH-1D, aus der Ahlhorner Zeit des HTG 64, wieder vor unserem künftigen Museum zu platzieren.

Ihr damaliges Angebot der Hilfestellung würde ich heute gerne in Anspruch nehmen, aus folgendem Anlass:

Der Vorgänger der Bell UH – 1D als SAR Rettungshubschrauber, die Bristol B 171 „Sycamore“, war von 1961-1968 auf dem Fliegerhorst Ahlhorn stationiert. Nach der Aussonderung und dem Ersatz durch die Bell UH – 1D wurden die Maschinen verkauft, verschrottet oder wurden sogenannte „Sockelmaschinen“ die an verschiedenen Kasernen am Eingang aufgestellt wurden.
Eine davon steht z. Zt. noch in Landsberg als Sockelmaschine. Diese wurde von unserem Mitglied Hptm. a- D. Wulf Bertinetti geflogen und von dem damaligen Prüfer Hptm. a. D. Dieter Hasebrink technisch betreut. Sie stand bis 1993 (Auflösung HTG 64) in Ahlhorn vor dem Stabsgebäude und wurde anschließend, um sie vor der Verschrottung zu retten, nach Landsberg verbracht.

Hier in Norddeutschland ist er bekannt geworden durch zahlreiche Rettungseinsätze im Bereich der Ostfriesischen Inseln während der Versorgung bei dem Eisnotdienst in den 60er Jahren, durch die Rettung von Kindern die auf einer Eisscholle die in das Fahrwasser nördlich des Jadebusens abgetrieben wurden. Das sind nur einige Beispiele!

Angeschafft wurde sie durch Hptm. a. D. Dieter Hasebrink als Privatmann und er stellte sie als „geschichtliches Denkmal“ seinerzeit dem HTG 64 später dem LTG 61 in Landsberg kostenfrei zur Verfügung.

Wir möchten jetzt diese Maschine nach Ahlhorn zurückholen und unserem Außengelände hinzufügen.
Dieses wird uns seitens der Bundeswehr verwehrt, da dort die Meinung vorherrscht, sie sei Eigentum der Bundeswehr. Allerdings hat die Bundeswehr keinerlei Papiere von dieser Maschine, da die ganzen Unterlagen in den Händen von Herrn Hasebrink sind.

Es handelt sich um diese Maschine, den ersten in der Bundeswehr geflogenen SAR Hubschrauber, die „Bristol B 171 Sycamore“ mit der Ser. Nr. 13481 und der Kennung 78+23.
Hier ein Foto der Maschine, die leider durch die mangelhafte Pflege der Bundewehr in einem wirklich schlechten Zustand ist.

Sycamore Landsberg 2016Sycamore Landsberg 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   Zustand ca. 2016                                                                            Zustand ca. 2005

 

Momentan wird der Fliegerhorst Landsberg/Penzing zum Jahresende aufgelöst. Sämtliche, sogenannte Sockelmaschinen die dort aufgestellt sind, werden gelistet und dann verteilt oder entsorgt. So haben wir mittlerweile die Information das dieser Hubschrauber in das Militär Historische Museum nach Dresden kommen soll. (Siehe letztes Schreiben von Otl. Schmitz, Köln)

Meine Frage an Sie, gibt es einen Weg die Eigentumsrechte zu klären, gibt es dazu vielleicht Grundsatzurteile die wir verwenden könnten und könnten wir auf Ihre Erfahrung und Unterstützung zurückgreifen?

Wir sind von dem bisherigen Vorgehen der Militärs enttäuscht, gibt es schon 2 Maschinen diesen Typs innerhalb von Museen in der Bundeswehr, einmal im Luftwaffenmuseum in Berlin Gatow (ebenfalls eine frühere HTG 64 Maschine) und im Hubschraubermuseum in Bückeburg (ebenfalls ehemalige HTG 64 Maschine). Warum jetzt mit aller Macht eine dritte Maschine in ein Bw Museum soll, kann keiner verstehen. Keiner dieser Museen, Verbände, Flugplätze der Bundeswehr hat irgendeine nähere Beziehung zu diesem Hubschrauber, nur Ahlhorn und hier wird mit aller Macht das verhindert.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen in dieser Sache und hoffen erfolgreich wieder ein Teil aus der Geschichte Ahlhorns mit Ihrer Unterstützung nach Hause, auf den ehem. Fliegerhorst, zurück bringen zu können.

Sollten Kosten entstehen, würde ich Sie bitten mir dieses mitzuteilen, damit ich diese bei unserem Kassenwart anmelden kann.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit kameradschaftlichen Gruß

Traditionsgemeinschaft Fliegerhorst Ahlhorn e.V.

Peter Pasternak


 

zurückweiter