Hubschrauberweiter
Bristol 171 Sycamore
Werk – Nr. 13481, ehemaliges Kennzeichen 78+23

Offener Brief
an alle, die mit dem Vorgang „Sycamore“ auf dem Fliegerhorst Landsberg befasst waren.

 

Die Rechtsabteilung des BMVg hat in zwei Schreiben entschieden, dass der o.a. Hubschrauber Eigentum der Bundeswehr war, ist und bleibt (s.weitere Dokumente).
Damit ist auch entschieden, dass der Hubschrauber im „Museum Lufttransport Wunstorf e.V.“ aufgestellt werden soll.


Obwohl die Traditionsgemeinschaft Fliegerhorst Ahlhorn e.V. (TGFA) in einer ausführlichen Darstellung die Fakten zu diesem Hubschrauber aufgezeigt hat (s.weitere Dokumente), hat die Rechtsabteilung des BMVg anders entschieden.


Nur eine „Übernahme-Bescheinigung“ von einer militärischen Dienststelle (hier: Luther Werke GmbH in Braunschweig – Waggum; Betreuungsfirma für die Sycamore) an einen zivilen Halter (hier: Erster Deutscher Helikopter-Club in Erkrath - Unterbach) und danach noch ein „Übergabe – Protokoll“ wird bei der Rechtsabteilung offensichtlich nicht als Beweis für geänderte Eigentumsverhältnisse angesehen.


Seltsam ist nur, dass der Hubschrauber zwischenzeitlich von Dezember 1970 bis März 1974 bei eben diesem Helikopter-Club abgestellt war. Das der Hubschrauber dann von 1974 bis heute auf militärischem Gelände gestanden hat, reicht offensichtlich, um ihn wieder als Bundeswehreigentum zu betrachten.


Auch der Besitz der Lebenslauf – Akte des Hubschraubers bedeutet nicht automatisch, dass die TGFA auch Eigentümer des Hubschraubers ist (nach neuem EU – Recht). Es ist offensichtlich, dass diese Sycamore nach der Abgabe von den Luther – Werken in zivilem Besitz war, nämlich Eigentum des Ersten Deutschen Helikopter – Club.


Die Bundeswehr ist eine Behörde und so arbeitet sie auch. Die Übernahme eines Gegenstandes in das Eigentum der Bundeswehr ist ein Verwaltungsakt.
Wenn die Entscheidung der Rechtsabteilung des BMVg rechtlich richtig sein soll, müsste das BMVg im Grunde doch in der Lage sein, darüber Belege vorzulegen.   
Ein Schriftstück oder eine Erklärung von Seiten der Bundeswehr welches beweist, dass sie „Eigentümer“ der Sycamore ist, wurde der TGFA leider nicht vorgelegt. Ebenso ist eine Rechtsbehelfsbelehrung der Entscheidung des BMVg nicht beigefügt worden.


Eine Anfrage beim Militärarchiv in Freiburg nach einem Papier, aus dem die Abgabe der Sycamore an eine zivile Stelle dokumentiert ist, blieb leider ohne Erfolg.
Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass es ungemein schwierig ist, eine für die TGFA zumindest vermeintlich klare Rechtslage, auch erfolgreich durchzusetzen.

Auf Grund dieser Rechtsauslegung hofft die TGFA nun, dass sie nicht befürchten muss, dass auch der von „The Flying Bulls GmbH“ als Dauerleihgabe erworbene Hubschrauber (Werk - Nr. 13486, ehemaliges Kennzeichen 78+28) als Eigentum der Bundeswehr betrachtet wird und möglicherweise demnächst auch „vereinnahmt“ wird.

Die TGFA kann bei dieser Rechtslage allen zivilen Sycamore Besitzern nur „die Daumen drücken“, dass sie ihre Sycamore behalten können.

Peter Pasternak            Dieter Hasebrink

1. Vorsitzender            2. Vorsitzender

 

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